Notarielle Urkunden - Kein gültiges Testamt ohne notarielle Beurkundung

Da das Testament nur unter voller Zurechnungs-, und mit der vollen Geschäftsfähigkeit rechtsgültig verfasst werden kann, wird dieses mit der notariellen Beglaubigung bestätigt. Hierbei ist des Weiteren zu beachten, dass das schriftliche Testament, oder das Videotestament nach dem freien Willen des Verfassers aufgezeichnet werden muss, um die Rechtsgültigkeit zu erhalten, sodass zu dem handschriftlichen Testament notarielle Urkunden beigelegt werden.

So sollte dennoch beachtet werden, dass das zuvor handschriftlich hinterlegte Testament, bei einer Abänderung durch den Erblasser, seine Wirksamkeit verloren geht und nur das aktuellste Testament die Gültigkeit behält, das ebenfalls durch eine notarielle Beglaubigung, eine neue Gültigkeit erhält.

So wird im Beisein eines Notars das handschriftliche Testament verfasst, sodass dieser im Zweifel, die geistige Zurechnungsfähigkeit sowie die volle Geschäftsfähigkeit durch den Notar bestätigt werden kann. So wird eine notarielle Urkunde, die das handschriftliche Testament betrifft, immer mehr Bedeutung beigemessen.

Handelt es sich um eine Videoaufzeichnung, die zusätzlich zu einem handschriftlichen Testament erstellt wird, ist durch den Notar auch hier eine Urkunde zu erstellen, sodass die rechtlichen Grundlagen für ein rechtsgültiges Testament gegeben ist.

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