Verschieden Arten eines Testaments

Da schon früh der Nachlass geregelt werden sollte, sind bei den verschiedenen Formen beim Testament verfassen keine großen Grenzen gesetzt. Wer allerdings ein lückenloses und rechtskräftiges Testament verfassen möchte, der muss dennoch einige Richtlinien, bei den unterschiedlichen Formen einhalten.

Schaut man sich die verschiedenen Formen genauer an, kann schnell festgestellt werden, dass das Berliner Testament eigentlich die häufigste Form für eine Testament Vorlage gilt. Da verschiedene Ehepartner sich gegenseitig absichern möchten, bevor die eigenen Kinder berücksichtigt werden, treten die Partner an erste Stelle, die ein Vorzugserbrecht genießen.

Bei dem Berliner Testament, sollte allerdings dennoch beachtet werden, dass verschiedene Punkte enthalten sein müssen, da ansonsten das Vermächtnis angefochten werden kann. Vergleicht man hingegen allerdings das Berliner Testament mit den verschiedenen Schenkungen, die auch hier den Kindern zugesprochen werden können, liegen insbesondere Geldbeträge ohne die sogenannte Sorgfaltspflicht zu Grunde.

Schaut man sich allerdings, die in einem Berliner Testament hinterlegten Vermögensverhältnisse genauer an, sollte bei den Verbindlichkeiten, die in einem Vermächtnis enthalten sein können, genau beachtet werden, weil der erste Erbe, ohne die Kinder eine Erbausschlagung durchführen kann. Das Berliner Testament, hat allerdings im Gegensatz zu anderen Nachlassregelungen verschiedene Vor-, aber auch Nachteile.

So ist zu erkennen, dass bei dem Testament verfassen, wichtige Punkte nach dem Ausschlussprinzip enthalten sein sollten, um auch hier keinen Streit zwischen den Hinterbliebenen Erben zu entfachen. Durch diese Einschränkung, die auch die Pflichtteilregelung beinhalten kann, wird deutlich, dass die eigenen Kinder, oder auch Schlusserben genannt, im Wesentlichen benachteiligt sind, sollten diese den Nachlass vorab ausgezahlt werden muss.

Weil es sich bei dem Berliner Testament um ein kompliziertes Thema handelt, sollte dieses Testament nicht ohne einen Notar aufgesetzt werden, um ein lückenloses Testament zu erstellen.

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