Testament Widerruf: Ein Testament lässt sich jederzeit widerrufen

Da sich ein Testament jederzeit abgeändert werden kann, sollte dennoch beachtet werden, dass eine abgeänderte Form des Testaments erneut von einem Notar beglaubigt werden muss.

Bei einem neuen Testament, wird ebenso behandelt, wie das erste Testamen, sodass eine Abänderung bzw. Widerruf des Testaments nur unter bestimmten Bedingungen, wie volle Geschäftsfähigkeit und voller Zurechnungsfähigkeit durchgeführt werden kann.

Da der Widerruf aufgrund einer Nötigung oder psychische Belastung gestellter Personen als unzulässig gilt, ist es besonders wichtig, dass der Erblasser die freie Entscheidungskraft erhält. So kann die Änderung positiv aber auch negativ ausfallen.

So wird in den meisten Fällen dennoch die Möglichkeit des Widerrufs genutzt, wenn z. B. eine Schenkung, die allerdings bereits als Erbe im Testament angegeben ist, durchgeführt wird. Durch den Widerruf des Testaments sollten allerdings die erneuten entstehenden Kosten zu beachten, die bei einer Neuformulierung des Testaments entstehen.

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